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Muenchen

Leistungen

Leistungsverzeichnis für die Verwaltung von Wohnungseigentum:
 

I. Allgemeine Verwaltung:

  1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung
  2. Protokollführung in den Versammlungen, Führung der Protokollbücher
  3. Beratung der Versammelten und Formulierung der Anträge, Leitung der Abstimmung
  4. Vollzug von Beschlüssen
  5. Aufstellung des Entwurfes einer Hausordnung.
  6. Überwachung deren Befolgung (in Regie)
  7. Regelung der Benutzung von gemeinsam genutzten Teilen und Einrichtungen des Gebäudes, soweit dies nicht bereits in der Hausordnung bzw. Teilungserklärung geregelt ist
  8. Auskunftserteilung in allen die Verwaltung betreffenden Fragen
  9. Anstellung und Überwachung eines Hausmeisters, Bestellung von Heizmaterial
  10. Entgegennahme von an die Gemeinschaft gerichteten Willenserklärungen
  11. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft, nur Kraft besonderer Ermächtigung
  12. Abschluss/Kündigung von Wartungsverträgen
  13. Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, Rücksprache u. Anhörung des VB bei allen Belangen, welche die Gemeinschaft und die Wohnanlage betreffen
     

II. Tägliche Geschäfte der Verwaltung der Finanzen, zugleich der Vermögensverwaltung zuzurechnen

  1. Einrichtung und Führung der erforderlichen Bücher und Konten
  2. Berechnung und Entgegennahme des Wohngeldes
  3. Weiterleitung des Wohngeldes und Leistung erforderlicher Art
  4. Mahnung und nötigenfalls Zwangsmaßnahmen gegen Säumige
  5. Beantragung, Bearbeitung und Weiterleitung von Bescheiden
  6. Abschluss/Kündigung von Versicherungen
  7. Aufstellung und Durchführung des Wirtschaftsplanes
  8. Erstellung der Jahresabrechnung einschließlich Rechnungslegung

 
III. Technische Verwaltung

  1. Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
  2. Beratung über die Notwendigkeit der Vornahme von Reparaturen
  3. Einholung von Kostenvoranschlägen
  4. Vergabe der Aufträge
  5. Überwachung der Reparaturarbeiten
  6. Rechnungsprüfung
  7. Begleichung der Rechnungen
  8. Beschaffung und Aufbewahrung der den Bau betreffenden Planunterlagen
  9. Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentrale Schließanlage
     

IV. Juristische Verwaltung

  1. Der Verwalter ist Zustellungsbevollmächtigter
  2. Wahrung von Fristen, Abwendung von Rechtsnachteilen
  3. Einleitung und Durchführung eines das Gemeinschaftseigentum betreffenden Beweissicherungsverfahrens
  4. Hausbesitzererklärungen wegen Telefonanschluss, Rundfunkanlage und Energieversorgungsanschluss
     

V.  Wirtschafts- und Vermögensverwaltung

  1. Trennung der Gelder des Anwesens von denen der Verwaltung
  2. Kontrolle der Geschäftsführung des Verwalters durch Beschluss der WEG über die Rechnungslegung
  3. Erstellung des Wirtschaftsplanes
     

Teile des Leistungsverzeichnisses sind nicht in den Verwaltungsgebühren beinhaltet. Näheres regelt der Verwaltervertrag.

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