Leistungsverzeichnis für die Verwaltung von Wohnungseigentum:
I. Allgemeine Verwaltung:
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung
- Protokollführung in den Versammlungen, Führung der Protokollbücher
- Beratung der Versammelten und Formulierung der Anträge, Leitung der Abstimmung
- Vollzug von Beschlüssen
- Aufstellung des Entwurfes einer Hausordnung.
- Überwachung deren Befolgung (in Regie)
- Regelung der Benutzung von gemeinsam genutzten Teilen und Einrichtungen des Gebäudes, soweit dies nicht bereits in der Hausordnung bzw. Teilungserklärung geregelt ist
- Auskunftserteilung in allen die Verwaltung betreffenden Fragen
- Anstellung und Überwachung eines Hausmeisters, Bestellung von Heizmaterial
- Entgegennahme von an die Gemeinschaft gerichteten Willenserklärungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft, nur Kraft besonderer Ermächtigung
- Abschluss/Kündigung von Wartungsverträgen
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, Rücksprache u. Anhörung des VB bei allen Belangen, welche die Gemeinschaft und die Wohnanlage betreffen
II. Tägliche Geschäfte der Verwaltung der Finanzen, zugleich der Vermögensverwaltung zuzurechnen
- Einrichtung und Führung der erforderlichen Bücher und Konten
- Berechnung und Entgegennahme des Wohngeldes
- Weiterleitung des Wohngeldes und Leistung erforderlicher Art
- Mahnung und nötigenfalls Zwangsmaßnahmen gegen Säumige
- Beantragung, Bearbeitung und Weiterleitung von Bescheiden
- Abschluss/Kündigung von Versicherungen
- Aufstellung und Durchführung des Wirtschaftsplanes
- Erstellung der Jahresabrechnung einschließlich Rechnungslegung
III. Technische Verwaltung
- Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
- Beratung über die Notwendigkeit der Vornahme von Reparaturen
- Einholung von Kostenvoranschlägen
- Vergabe der Aufträge
- Überwachung der Reparaturarbeiten
- Rechnungsprüfung
- Begleichung der Rechnungen
- Beschaffung und Aufbewahrung der den Bau betreffenden Planunterlagen
- Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentrale Schließanlage
IV. Juristische Verwaltung
- Der Verwalter ist Zustellungsbevollmächtigter
- Wahrung von Fristen, Abwendung von Rechtsnachteilen
- Einleitung und Durchführung eines das Gemeinschaftseigentum betreffenden Beweissicherungsverfahrens
- Hausbesitzererklärungen wegen Telefonanschluss, Rundfunkanlage und Energieversorgungsanschluss
V. Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
- Trennung der Gelder des Anwesens von denen der Verwaltung
- Kontrolle der Geschäftsführung des Verwalters durch Beschluss der WEG über die Rechnungslegung
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
Teile des Leistungsverzeichnisses sind nicht in den Verwaltungsgebühren beinhaltet. Näheres regelt der Verwaltervertrag.